Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue Meldepflicht für Unternehmen in Kraft, die Abfälle abgeben. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, anzugeben, ob diese Abfallströme besonders besorgniserregende Stoffe (ZZS) enthalten. Diese Änderung des Beschlusses über die Meldung von Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen soll dazu dienen, ZZS besser zu erfassen, deren Verbreitung zu verhindern und Risiken für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Was sind besonders besorgniserregende Stoffe?
Besonders besorgniserregende Stoffe sind Chemikalien, die für Menschen, Tiere und die Umwelt schädlich sind. Dazu gehören Stoffe, die krebserregend sind, die Fortpflanzung stören können, giftig für Wasserorganismen sind oder sich in der Nahrungskette anreichern. Das RIVM hat eine vollständige Liste daraus gemacht.
Die Regierung möchte diese Stoffe so weit wie möglich aus der Kette entfernen. Wenn dies nicht sofort möglich ist, besteht die Verpflichtung, ihr Vorhandensein immer zu melden.
Für welche Unternehmen die
Für besonders besorgniserregende Stoffe gilt eine Meldepflicht
Die Meldepflicht gilt für Unternehmen, die mit ZZS arbeiten und Informationen darüber in ihrer Umweltgenehmigung festgehalten haben, für Unternehmen, die verpflichtet sind, ein Vermeidungs- und Verminderungsprogramm (VRP) zu erstellen, und für Unternehmen, die Abfälle entsorgen, bei denen der Entsorger angegeben hat, dass ZZS vorhanden sein können. Sekundäre Entsorger, die Abfälle an eine nachfolgende Partei weitergeben, sind ebenfalls von dieser Verpflichtung betroffen.
Welche Änderungen in der Praxis
Ab Juli 2025 müssen Unternehmen bei der Entsorgung von Abfallstoffen angeben, welche ZZS vorhanden sind - möglicherweise einschließlich der Konzentrationen - und diese Informationen schriftlich oder digital an Ihren Sammler oder Verarbeiter übermitteln. Einschlägige Unterlagen, wie Analyseberichte oder Abfallstromnummern, können Teil dieser Mitteilung sein.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft eine Leitfaden. Sie schafft Klarheit darüber, wann die Meldepflicht gilt und wie die Informationen korrekt übermittelt werden sollten.
Der Zweck der neuen Meldepflicht
Mit der Einführung der Meldepflicht will die Regierung das Vorhandensein von ZZS transparenter machen, Risiken für Mensch und Umwelt besser beherrschen und eine einheitliche Arbeitsmethode in der Abfallkette schaffen. Eine bessere Sichtbarkeit der in Abfallströmen vorhandenen Stoffe wird verhindern, dass diese unbemerkt in die Umwelt gelangen.
Aktionspunkte für Unternehmen
Unternehmen tun gut daran, bereits jetzt zu ermitteln, ob sie mit ZZS arbeiten und welche Abfallströme diese Stoffe, wie zum Beispiel Altöl, enthalten können. Überprüfen Sie dazu Ihre Umweltgenehmigung und Ihre internen Unterlagen. Ermitteln Sie anschließend, welche Informationen Sie vorlegen müssen, und stellen Sie sicher, dass diese bei der Abfallentsorgung vollständig und korrekt sind. Auch die Abstimmung mit einem Versicherungsberater kann dabei hilfreich sein, damit eventuelle Risiken und Verpflichtungen genau erfasst werden.
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