
Startseite » Artikel » Besonders besorgniserregende Stoffe (ZZS): neue Anmeldepflicht ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird eine neue Meldepflicht für Unternehmen in Kraft treten, die Abfall abliefern. Von nun an sind Sie verpflichtet, zu melden, ob diese Abfallströme besonders besorgniserregende Stoffe (ZZS) enthalten. Diese Änderung der Verordnung über die Meldung von Industrieabfällen und gefährlichen Abfällen soll das Bild der ZZS verbessern, ihre Verbreitung verhindern und die Risiken für Mensch und Umwelt verringern.
Was sind besonders besorgniserregende Stoffe?
Besonders besorgniserregende Stoffe sind Chemikalien, die für Menschen, Tiere und die Umwelt schädlich sind. Dazu gehören Stoffe, die krebserregend sind, die Fortpflanzung stören können, giftig für Wasserorganismen sind oder sich in der Nahrungskette anreichern. Das RIVM hat eine vollständige Liste daraus gemacht.
Die Regierung möchte diese Stoffe so weit wie möglich aus der Kette entfernen. Wenn dies nicht sofort möglich ist, besteht die Verpflichtung, ihr Vorhandensein immer zu melden.
Welche Unternehmen unterliegen der Anmeldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe?
Die Meldepflicht gilt für Unternehmen, die mit ZZS arbeiten und Informationen darüber in ihrer Umweltgenehmigung festgehalten haben, für Unternehmen, die verpflichtet sind, ein Vermeidungs- und Verminderungsprogramm (VRP) zu erstellen, und für Unternehmen, die Abfälle entsorgen, bei denen der Entsorger angegeben hat, dass ZZS vorhanden sein können. Sekundäre Entsorger, die Abfälle an eine nachfolgende Partei weitergeben, sind ebenfalls von dieser Verpflichtung betroffen.
Welche Änderungen in der Praxis
Ab Juli 2025 müssen Unternehmen bei der Entsorgung von Abfallstoffen angeben, welche ZZS vorhanden sind - möglicherweise einschließlich der Konzentrationen - und diese Informationen schriftlich oder digital an Ihren Sammler oder Verarbeiter übermitteln. Einschlägige Unterlagen, wie Analyseberichte oder Abfallstromnummern, können Teil dieser Mitteilung sein.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft eine Leitfaden. Sie schafft Klarheit darüber, wann die Meldepflicht gilt und wie die Informationen korrekt übermittelt werden sollten.


Der Zweck der neuen Meldepflicht
Mit der Einführung der Meldepflicht will die Regierung das Vorhandensein von ZZS transparenter machen, Risiken für Mensch und Umwelt besser beherrschen und eine einheitliche Arbeitsmethode in der Abfallkette schaffen. Eine bessere Sichtbarkeit der in Abfallströmen vorhandenen Stoffe wird verhindern, dass diese unbemerkt in die Umwelt gelangen.
Aktionspunkte für Unternehmen
Die Unternehmen sollten jetzt feststellen, ob sie mit ZZS arbeiten und welche Abfallströme diese Stoffe enthalten können. Prüfen Sie dazu Ihre Umweltgenehmigung und Ihre internen Unterlagen. Legen Sie dann fest, welche Informationen Sie liefern müssen, und stellen Sie sicher, dass diese vollständig und korrekt sind, wenn Sie Abfallstoffe entsorgen.
Schnell und mühelos!